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Subjektorientierte Finanzierung
Ab 2018 werden Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, mit Schulbeginn ab 2017, eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung erhalten. Damit soll die finanzielle Belastung der Absolvierenden gesenkt werden. Auch die Studierenden des Vorbereitungskurses zur Berufsprüfung für Treuhänder bei der STS können von einer finanziellen Unterstützung von 50% von maximal CHF 19'000.- profitieren. (Der Bundesbeitrag beträgt somit maximal CHF 9'500.-)
Voraussetzungen, um von der finanziellen Unterstützung zu profitieren sind:
- Wohnsitz in der Schweiz
- Finanzierung durch den Kursabsolvent
- Teilnahme an der Berufsprüfung (unabhängig vom Erfolg)
Der finanzielle Beitrag kann nach Absolvieren der Berufsprüfung eingefordert werden.
Vorgehen bei der Finanzierung durch Dritte (z.B. Arbeitgeber)
Im Speziellen möchten wir Sie auf das Informationsblatt des SBFI hinweisen, welches das Vorgehen bei der Finanzierung durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) aufzeigt. Beachten Sie, dass die finanzielle Unterstützung nur gewährt wird, wenn die Kursgebühren durch die Absolvierenden bezahlt werden. Das SBFI empfiehlt bei finanzieller Unterstützung durch den Arbeitgeber eine Lösung auf privatrechtlicher Basis (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag).
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/bundesbeitraege/absolvierende.html