Erbrechtrevision

Inhalt

Am 1. Januar 2023 trat der erste Teil der Erbrechtsrevision in Kraft. Kernthema der Revision bildete die Reduktion der Pflichtteile und die Erhöhung der verfügbaren Quote. Gleichzeitig wurden diverse Gesetzesbestimmungen revidiert, die mit dem Pflichtteilsrecht in Zusammenhang stehen, so namentlich die in der Praxis sehr bedeutende erbrechtliche Behandlung der ehevertraglichen Vorschlagszuweisung, der Verlust des Pflichtteilsschutzes im hängigen Scheidungsverfahren, die Zuwendung der Nutzniessung an den überlebenden Ehegatten, die erbrechtliche Behandlung der Säule 3a sowie der Schutz der Erbvertragsgläubiger. Das in Kraft getretene Recht findet auch auf Testamente und Erbverträge Anwendung, die unter dem alten Recht errichtet bzw. abgeschlossen wurden. Das Seminar beleuchtet die revidierten Bestimmungen im Detail und zeigt, wie die neuen Flexibilitäten genutzt werden können und worauf bei aktuellen Nachlassplanungen sowie bei bereits bestehenden Nachlassplanungen zu achten ist.

Nutzen/Lernziele

Die Teilnehmenden kennen die geänderten Bestimmungen und können diese in die Nachlassplanungen einbeziehen. Zudem kennen sie die übergangsrechtlichen Bestimmungen und verstehen den Handlungsbedarf in Bezug auf bereits errichtete bzw. abgeschlossene Testamente und Erbverträge. Anhand von Praxisbeispielen werden die theoretischen Grundlagen veranschaulicht. Die Teilnehmenden frischen ihre Kenntnisse im Erbrecht auf und aktualisieren ihr Knowhow unter Berücksichtigung der erfolgten Gesetzesänderung.

Zielgruppe

Damit die STS den Webinar-Teilnehmenden eine Weiterbildungsbestätigung gemäss den Reglementen von TREUHAND|SUISSE ausstellen darf, wird während des Webinars eine Lernkontrolle durchgeführt.

Referenten

Salome Barth

Salome
 
Barth

Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich

Rechtsanwältin und Fachanwältin SVA Erbrecht

Philip R. Bornahuser

Dr.
 
Philip R.
 
Bornhauser

Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich

Rechtsanwalt, LL.M.(Berkeley) MCIArb