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Subjektfinanzierung
Im Rahmen der Subjektfinanzierung des Bundes gelten für Vorbereitungskurse für eidg. Berufsprüfungen und eidg. Höhere Fachprüfungen seit dem 1.1.2017 neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung der Studierenden. Die Teilnehmenden werden mit bis zu 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diese Unterstützung haben alle Personen, welche die entsprechende eidg. Prüfung absolvieren. Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.
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