Inhalt
Im Rahmen dieses Seminars werden zentrale Fragestellungen der Nachlassplanung aus Sicht der treuhänderischen Beratungspraxis behandelt und anhand von konkreten Beispielen vertieft. Thematisiert werden insbesondere gesetzliche Grundlagen und Gestaltungsspielräume, Ehegüter- und erbrechtliche Planung sowie typische Sondersituationen wie Patchwork-Konstellationen oder Nachfolgeregelungen in Unternehmerfamilien.
Ein besonderer Fokus liegt auf praxisrelevanten Fragestellungen rund um den Pflichtteilsschutz, komplexe Vermögenssituationen (z.B. Immobilien oder Unternehmen im Nachlass) sowie spezifische Herausforderungen, etwa bei Begünstigung von Personen mit besonderen Bedürfnissen. Ergänzend werden Fragen zur Umsetzung und Durchsetzung von Nachlassplanungen, zur Abwicklung von Erbfällen sowie ausgewählte steuerliche Aspekte eingeordnet. Bezug, sei es durch bestehendes Auslandsvermögen, eine Wohnsitzverlegung oder gemischt-nationale Ehen. Daher werden auch internationale Planungsaspekte (Nachlasseinheit, Nachlassspaltung, Rechtswahlberatung) angesprochen. Hand in Hand mit der Ehegüter- und Erbplanung geht die lebzeitige Notfallplanung. Hierzu werden die einschlägigen Planungsinstrumente dargestellt, namentlich Vollmachten, Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen – auch hier im nationalen und im grenzüberschreitenden Umfeld. Das Seminar wird auch eine Übersicht über die jüngst erfolgten und die bevorstehenden Änderungen geben.
Nutzen/Lernziele
Die Teilnehmenden vertiefen und aktualisieren ihr Wissen im Ehegüter- und
Erbrecht sowie im Erwachsenschutzrecht und gewinnen Sicherheit im Umgang mit komplexen Beratungssituationen. Sie erkennen typische Problemfelder frühzeitig und sind in der Lage, ihre Kund*innen bei Nachfolge- und Nachlassfragen praxisnah und vorausschauend zu begleiten.
Zielgruppe
Damit die STS den Webinar-Teilnehmenden eine Weiterbildungsbestätigung gemäss den Reglementen von TREUHAND|SUISSE ausstellen darf, wird während des Webinars eine Lernkontrolle in Form einer Umfrage durchgeführt..
Referenten
Dr. iur. Janine Camenzind
Rechtsanwältin und Urkundsperson
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