Nutzen/Lernziele
Ergänzungsleistungen werden zusätzlich zu bestimmten Leistungen der AHV oder IV ausgerichtet und garantieren im Prinzip bedarfsbezogen das ergänzungsleistungsrechtliche Existenzminimum. In der Praxis spielt dabei eine komplexe, zum Teil mit Pauschalen versehene Bedarfsrechnung eine wesentliche Rolle.
Viele Fragen stellen sich im Bereich des anrechenbaren Vermögens, insbesondere auch bei sogenannten Verzichtseinkommen und -vermögen wie bei vorgängigen Schenkungen und bei übermässigem Vermögensverbrauch.
Zwei Referent*innen werden ihnen Fragen rund um die Ergänzungsleistungen sowie die steuer-, erb- und sozialversicherungsrechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen im Zusammenhang mit Eigentumsübertragungen, Wohnrechten und Erbvorbezügen erläutern.
Das Seminar wendet sich an Treuhänder*innen und an alle Personen, die vermögensrechtliche Beratungen vornehmen.
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Ergänzungsleistungen werden zusätzlich zu bestimmten Leistungen der AHV oder IV ausgerichtet und garantieren im Prinzip bedarfsbezogen das ergänzungsleistungsrechtliche Existenzminimum. In der Praxis spielt dabei eine komplexe, zum Teil mit Pauschalen versehene Bedarfsrechnung eine wesentliche Rolle.
Viele Fragen stellen sich im Bereich des anrechenbaren Vermögens, insbesondere auch bei sogenannten Verzichtseinkommen und -vermögen wie bei vorgängigen Schenkungen und bei übermässigem Vermögensverbrauch.
Zwei Referent*innen werden ihnen Fragen rund um die Ergänzungsleistungen sowie die steuer-, erb- und sozialversicherungsrechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen im Zusammenhang mit Eigentumsübertragungen, Wohnrechten und Erbvorbezügen erläutern.
Das Seminar wendet sich an Treuhänder*innen und an alle Personen, die vermögensrechtliche Beratungen vornehmen.
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